018 - RA Aufzugsschächte mit motorisierte Klappe ? Ja oder nein?

Die MBO sieht eine ständige RA-Öffnung für Aufzugsschächte vor, deren Wirksamkeit nicht durch Windeinfluss beeinträchtigt werden darf.

Folgender Abweichungsvorschlag muss im Brandschutzkonzept beschrieben sein und genehmigt werden:
Die RA Rauchabzugsöffnungen für Aufzugsschächte dürfen mit motorisierten Klappen verschließbar sein, sofern sie über die Kenngröße Rauch im Schacht autom. öffnen. D.h. über autarke RAS oder vergleichbare Rauchmeldeeinrichtungen. An die RA-Klappe werden keine Anforderungen gestellt, dagegen muss die technische Ausführung dem Schutzziel entsprechen. Dies bezieht sich auf die Ansteuerung, Antrieb, Funktionserhalt (gemäß M-LAR) usw. Der Querschnitt der RA-Öffnung beträgt mind. 2,5% der Aufzugsgrundfläche, aber mind. 0,1m². Siehe auch die NÜV Stellungnahme unter www.liftschachtentrauchung.de

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

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