030 - Wie kann der Nachweis für die Benutzung eines innenliegenden Treppenraumes im Brandfall unterhalb der Hochhausgrenze erbracht werden?

Über die VV§ 37.42 NRW:
„ Innenliegende notwendige Treppenräume sind dann zulässig, wenn die Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden kann. Die Bauherrin oder der Bauherr hat den Nachweis zu erbringen, dass eine solche Gefahr nicht besteht. Eine Gefährdung besteht dann nicht, wenn die in den Nrn. 37.421 bis 37.44 aufgeführten Anforderungen sowie die nachfolgenden
allgemeinen Anforderungen erfüllt werden.“

Diese Verwaltungsvorschrift war befristet bis 31.12.2005.

Die weitere Anwendung wurde mit dem Schreiben 6.3.2006 von der Obersten Bauaufsicht bestätigt

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

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