034 - Ist der Abströmschacht ein Entrauchungsschacht?

Der Abströmschacht einer RDA ist in Bezug auf den Feuerwiderstand und Dichtheit im baurechtlichen Sinne wie ein Entrauchungsschacht zu betrachten, dessen Öffnungen in den Etagen mit feuerwiderstandsfähigen Abschlüssen auszurüsten sind.
Brandschutzklappen sind hier nicht zulässig.

Außerdem sind dann auch evtl. eingesetzten Ventilatoren als Brandgasventilatoren (mind. Kategorie 1 nach DIN EN 12101-3: 2010- 06) auszuführen.

Eine ggf. erforderliche Drehzahlregelung ist aus Sicht des AK unbedenklich.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

Zurück