035 - Ist eine Redundanz der RDA bei Feuerwehraufzügen erforderlich?

Nein!

Aus Sicht des AK wird nur 1 Ventilator und 1 Steuereinrichtung erforderlich, siehe auch § 101 letzter Absatz der SBauVO NRW, Stand 17.11.2009, die nur für den einen innenliegenden Sicherheitstreppenraum gilt.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

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