040 - Verzicht auf Abströmöffnungen in Wohnungen unterhalb der Hochhausgrenze bei Einsatz von RDA in Verbindung mit Sicherheitstreppenraum (SHT)?

a) stellt baurechtlich eine Abweichung da, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit dem Baurechtsamt ( BRA) abzustimmen und zu genehmigen ist. Notwendige Kompenstionsmaßnahmen sind zu benennen.

b) Probleme rund um die Abströmöffnung in Nutzungseinheit ( NE) / Wohnungen ( Neubauten)

  • Die Abströmöffnungen müssen sich im allgemein zugänglich Bereich befinden. Diese Öffnungen dürfen nicht in Wohnungen angeordnet werden, um die Unverletzlichkeit der Wohnung, gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes, zu gewährleisten. Nur auf diese Weise ist eine Wartung, Prüfung, etc. der Anlagenbauteile möglich und eine evtl. Manipulation des RDA Systems ausgeschlossen.

c) Probleme rund um die Abströmöffnung in Nutzungseinheit ( NE) / Wohnungen ( Bestandsbauten)

  • Vorraum/ Schleuse in der Regel nicht machbar.

d) Hinweise für Baurechtsbehörden

  • RDA Anlagen sollten grundsätzlich einer Sachverständigenprüfung unterzogen werden ( Auflage in Genehmigung)

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2018 von vennemediarda.

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